Information der Gemeindeverwaltung zum sogenannten Waldcampus in Dahlewitz

Die Gemeinde hat 2016 in Abstimmung mit der Gemeinde Rangsdorf eine Studie bei einem Planungsbüro in Auftrag gegeben, die auf der Internetseite der Gemeindeverwaltung im Ratsinformationssystem als Teil der Sitzungsunterlagen zur Gemeindevertretersitzung am 24.11.2016 abrufbar ist.

Zurzeit gibt es aber keine Verfahren, in denen eine Mitwirkung geboten ist.

Quelle
Gemeinde-Journal Blankenfelde-Mahlow, März, S.6

Frage: Die Gemeinde meint also es gäbe aktuell kein Verfahren in dem Mitwirkung geboten/erbeten ist. Warum wird dort nicht auf die 2. Auslegung des LEP HR verwiesen, an dem sich die Bürger mit Einwendungen beteiligen können? Das kommt einer Desinformation der Bürger gleich.

Auszug aus dem Amtsblatt Brandenburg Nr. 3 vom 24. Januar 2018

Schriftliche Stellungnahmen sind unter Angabe des Namens der stellungnehmenden Privatperson beziehungsweise der Bezeichnung der stellungnehmenden Institution, der Anschrift und der Unterschrift des Stellungnehmenden beziehungsweise des Zeichnungsberechtigten bis zum 7. Mai 2018 an die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL), Referat GL 6, Postfach 60 07 52, 14411 Potsdam per Post oder per Fax unter der Nummer 0331 866-8703 oder elektronisch über das Formular auf der GL-Internetseite http://gl.berlin-brandenburg.de/lephr möglich. Eventuelle Anhänge hierzu sind mit einem
Volumen von insgesamt maximal 10 MB möglich.

Quelle:
https://gl.berlin-brandenburg.de/lephr/amtsblatt-bb.pdf