Abs.: xxxxxxxxxxxxx Blankenfelde-Mahlow OT Dahlewitz
Gemeinsame Landesplanungsabteilung
Berlin-Brandenburg(GL)
Referat GL (6)
Postfach 60 07 52
14411 Potsdam
Stellungnahme zum 2. Entwurf des LEP HR
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte hiermit zum 2. Entwurf des LEP HR Stellung beziehen.
1. Zum Freiraumverbund Dahlewitzer Heide
Ich bin gegen die Herausnahme der Fläche (einen Teil der Dahlewitzer Heide) aus dem Freiraumverbund die begrenzt wird durch die Dresdener Bahn, den südlichen Autobahnring A10, das Gewerbegebiet Eschenweg den Bahnhofschlag und die Gutsbahntrasse.
Durch die Herausnahme der Fläche aus dem Freiraumverbund wird der Schutzstatus des Waldes abgesenkt. Das hat zur Folge, dass eine spätere andere Nutzung der Fläche erleichtert wird.
Die Herausnahme der Fläche aus dem Freiraumverbund ist nicht mit dem Leitbild der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow (somit auch dem OT Dahlewitz) vereinbar.
Laut Leitbild will die Gemeinde sich dafür engagieren, dass naturnahe Bereiche geschützt, untereinander vernetzt und erweitert werden.
Das passt nicht zur Herausnahme der Fläche aus dem Freiraumverbund.
Diese Fläche dient dem Erhalt des Grundwassers und ist ein natürlicher Schutz gegen den Autobahnlärm, den die A10 verursacht und deren 4 streifiger Ausbau nur eine Frage der Zeit ist. Der Dahlewitzer Wald nimmt auch die beträchtliche Geräuschentwicklung, die durch den Zugbetrieb der Dresdener Bahn verursacht wird.
Der Wald der Dahlewitzer Heide ist Erholungsgebiet für die Einwohner des Gemeindegebietes und viele Gäste sowie Lebensraum für viele Wildtiere. Auch der Sportverein SV Blau-Weiß Dahlewitz e.V. hat seine Sportstätten am Waldrand der Dahlewitzer Heide. Die Dahlewitzer und Sportler nutzen den Wald aktiv.
Ich, als Läufer des SV Blau-Weiß Dahlewitz e.V., bin davon persönlich betroffen weil das Waldgebiet meine persönliche Laufstrecke beinhaltet.
Aus dem Textteil des 2.Entwurf zum LEP HR unter dem Punkt Z 6.2. zum Freiraumverbund lässt sich die Herausnahme der Fläche nicht herleiten.
„Z 6.2 Freiraumverbund
(1)Der Freiraumverbund ist räumlich und in seiner Funktionsfähigkeit zu sichern. Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen, die den Freiraumverbund in Anspruch nehmen oder neu zerschneiden, sind ausgeschlossen, sofern sie die Funktionen des Freiraumverbundes oder seine Verbundstruktur beeinträchtigen.
(2) Ausnahmen von Absatz 1 Satz 2 sind unter der Voraussetzung, dass
– die raumbedeutsame Planung oder Maßnahme nicht auf anderen geeigneten Flächen außerhalb des Freiraumverbundes durchgeführt werden kann und
– die Inanspruchnahme minimiert wird, in folgenden Fällen möglich:
– für überregional bedeutsame Planungen oder Maßnahmen, insbesondere für eine überregional bedeutsame linienhafte Infrastruktur, soweit ein öffentliches Interesse an der Realisierung besteht,
– für die Entwicklung von Wohnsiedlungsflächen einschließlich der unmittelbar dafür erforderlichen Flächen für den Gemeinbedarf, für Ver- und Entsorgungsanlagen und für Verkehrsflächen.“
Im OT Dahlewitz gibt es ca. 50 ha ungenutztes erschlossenes Gewerbegebiet sowie verschiedene Flächen für den Wohnungsbau (Bahnhofsschlag und nördlich der Bahnhofsstraße).
Sollte Rangsdorf in den Genuss eines S-Bahn Anschlusses kommen, wäre für die Anlage der Gleise eine Fläche westlich der Dresdener Bahn notwendig und nicht östlich! Eine S-Bahn- anbindung für Rolls-Royce ließe sich mit dem S-Bahnanschluss bis Rangsdorf ebenfalls durch einen Haltepunkt vor der BAB 10 errichten und die Überquerung der Gleise durch einen Tunnel unter oder eine Fußgängerbrücke über die Bahnstrecke realisieren.
Aus dem 2.Entwurf des LEP HR lässt sich nicht herauslesen warum der Freiraumverbund für diese Fläche herausgenommen wurde.
Ist es ein Versehen oder welche Interessen oder Personen stehen dahinter?
2. Zu Maßstäbe der Festlegungskarte
Ich bin mit dem benutzten Maßstab von 1:300 000 der Festlegungskarte zum 2. Entwurf nicht einverstanden. Bei diesem Maßstab ist nur eine sehr ungenaue Abgrenzung zwischen der Planungszone Siedlungsbeschränkung (LEP FS), dem Freiraumverbund sowie dem Gestaltungsraum Siedlung möglich.
Es sollte wenigsten der Maßstab der Vorgängerkarte aus dem LEP BB Festlegungskarte vom 31.März 2009 1: 250 000 benutzt werden. Das erleichtert das Erkennen von Veränderungen. Für mich persönlich müsste diese Karte einen Maßstab von 1:100 000 haben um die einzelnen Zonen Freiraumverbund und Gestaltungsraum Siedlung genau darstellen zu können.
3. Zu Nachvollziehbarkeit von Veränderungen
Aus den vorliegenden Textunterlagen sowie der Festlegungskarte des 2.Entwurfs LEP HR lässt sich nicht erkennen welche Veränderungen gegenüber den Textunterlagen sowie der Festlegungskarte vom 31.März 2009 bestehen. Das sehe ich als erheblichen Mangel an. Diese Vorgehensweise ist in meinen Augen kein transparentes Verwaltungshandeln.
Mit freundlichen Grüßen
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