TOP 11.
Gemeindliche Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion (LEP HR) BSV-Nr.: GV 73/2016Frau Hollstein bemerkt, dass die Stellungnahme im Punkt Freiraum- und Siedlungspolitik (erster Absatz) verbessert werden sollte.
Sie bittet im ersten Absatz um die Ersetzung des Wortes „Grundlage“ durch „Empfehlung“, wie folgt: „… als eine
Grundlageder gemeindlichen, städtebaulichen …“ in „ … als eine Empfehlung der gemeindlichen, städtebaulichen …“.Die Verwaltung wird die Passage korrigieren.
Die Gemeindevertretung stimmt über den Beschluss mit der von Frau Hollstein angeregten Änderung ab.
Die Gemeindevertretung beschließt, die als Anlage 1 bezeichnete Stellungnahme zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) als Träger öffentlicher Belange abzugeben.
Abstimmungsergebnis: Ja: 23 / Nein: 0 / Enthaltung: 3 → zugestimmt
Beschlussnummer: GV 73/13/2016
Quelle: Protokoll GV v. 15.12.2016
Auszug aus Anlage 1
2. Freiraum- und Siedlungsentwicklung
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Momentan ordnet der Entwurf des Landesentwicklungsplans die betroffene Fläche, welche auch innerhalb des Landschaftsschutzgebiets „Diedersdorfer Heide – Großbeerener Graben“ liegt, dem Freiraumverbund zu. Die Umsetzung des Projektes ist jedoch nur möglich, wenn es auch den Zielen der Raumordnung und Landesplanung entspricht. Ich bitte deshalb, auf die Darstellung der Fläche im Freiraumverbund zu verzichten und stattdessen die Flächen dem „Gestaltungsraum Siedlung“ zuzuordnen.
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Die Ausgliederung der Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet muss zur weiteren Umsetzung des Projektes durch die Gemeinde beantragt werden.
Quelle: Anlage 1.20161202-EntwurfStelln-BSVAuszug aus der Beschlussvorlage
BSV-Nr.: GV 73/2016Begründung: …
Der als Anlage 1 vorliegende Entwurf der gemeindlichen Stellungnahme wurde von der Verwaltung erarbeitet und befasst sich vornehmlich mit der Festlegung zentraler Orte sowie den Zielsetzungen zum Verkehrsflughafen Berlin-Brandenburg.
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Quelle: Beschlussvorlage GV73-2016
Kommentar: In der Begründung der Beschlussvorlage findet sich kein Verweis auf den Punkt 2 Freiraum- und Siedlungsentwicklung